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Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL)

 

Das im Schulthess Verlag Zürich seit 1995 erscheinende Standardwerk "Ergänzungsleistungen zur AHV/IV" ist für mich eine Herzensangelegenheit, die weit über das wissenschaftliche Interesse hinausgeht. Uwe Koch, mein geschätzter Co-Autor seit 2000, und ich haben der im Juni 2021 erschienenen 3. Auflage  das folgende Zitat vorangestellt:

Armut bedeutet nicht, nur eine kleine Menge von Gütern zu besitzen,

Armut bedeutet auch nicht nur ein bestimmtes Verhältnis von Zielen und Mitteln,

Armut ist vor allem eine Beziehung zwischen Menschen.

Armut ist ein sozialer Status ... und sie hat zugenommen – sie bildet eine unerfreuliche Trennlinie zwischen den Schichten.

(Marschall Sahlins, Stone Age Economics)

Quelle des Zitats: 

Richard Wilkinson und Kate Pickett, Gleichheit ist Glück. Warum gerechte Gesellschaften für alle besser sind, Berlin 2010, S. 29

Marshall Sahlins bringt es auf den Punkt: Armut und Reichtum machen betroffen. Sie rufen bei uns Menschen Gefühle, Empfindungen hervor: Mitgefühl, Verach­tung, Scham, Stolz, Mitleid, Hohn. Sie provozieren darüber hinaus auf der gesellschaftlichen Ebene Stellungnahmen, Haltungen und Regelungen: Wirtschaftliche Hilfe, Diskriminierung, Ohn­macht, Überhöhung, Erbarmen, Ausgrenzung, Integration, Schuld, Gleichgültigkeit und Solidarität.

Ursprünglich lediglich als Übergangslösung gedacht, haben die Ergänzungs­leistungen zur AHV/IV am

1. Januar 2008 Eingang in die Bundesverfassung gefunden und somit auf Verfassungsstufe die Anerkennung gefunden, wel­che ihnen in der Praxis schon lange zukommt: Existenzsicherung im Alter, bei Invalidität und beim Tod und bei der Finanzierung von Heimaufenthalten. Trotz Män­geln können sie geradezu als Modell einer schematisier­ten Existenz­- und Grundsicherung dienen. Hohe Einzelfallgerechtigkeit, aber auch generelle Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit sind gewährleistet.

Zum Buch:

In der ersten Auflage von 1995 ist das System der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV erstmals umfassend dargestellt worden. In der zweiten von 2009 haben insbesondere die massgeblichen Bestimmungen über den Allgemeinen​Teil des Sozialversicherungsrechts und die Neuformulierung des Bundesgeset­zes im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleichs Eingang gefunden. Die 3. Auflage enthält die Neuerungen der Reform des Ergänzungsleis­tungsgesetzes, welche 2021 in Kraft getreten ist, und die neueste eidgenössische und kantonale Rechtsprechung (Stand Ende 2020).

 

Das Werk richtet sich vornehmlich an Praktikerinnen und Praktiker, welche sich mit den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV auseinandersetzen, sei es als Mitarbeitende einer Beratungsstelle bei Alter und Invalidität oder als Rechts­vertreterinnen und Rechtsvertreter. Den Fachpersonen der Durchführungs­stellen der Ergänzungsleistungen oder im Studium und der interessierten Leserschaft dient es als Nachschlagewerk.

Leseprobe

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