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Schweizerische
Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge
(SZS) 46/2002;
S. 295-297 (pdf 19KB)
Schweizerisches
Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht 103. Jahrgang
Nr. 7 vom
Juli 2002, S 388-390 (pdf 24KB) |
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| Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung
und berufliche Vorsorge (SZS) 46/2002; S. 295 - 297
ERWIN CARIGIET: Gesellschaftliche Solidarität.
Prinzipien, Perspektiven und Weiterentwicklung der sozialen
Sicherheit. Helbing & Lichtenhahn, Basel/Genf/München
2001, S. 286+XLIII, Fr. 97.--.
Schon der Titel „Gesellschaftliche Solidarität“
dieser an der Universität Zürich verabschiedeten
Dissertation lässt aufhorchen. Weder Dogmatik noch eingehende
differenzierende Auseinandersetzung mit der Rechtssprechung
zum Sozialversicherungsrecht bilden Gegenstand des Inhalts,
sondern weit grundlegendere Gedanken über unser schweizerisches
System der sozialen Sicherheit als Ganzes, dessen Sinn und
Zweck sowie dessen Entwicklungsstandard in der Schweiz. Dass
eine rechtspolitische Abhandlung in Form einer Dissertation
erscheint, ist eher ungewöhnlich. Kein anderer als ERWIN
CARIGIET jedoch, der sich vor allem durch seine Monographie
zu den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (Zürich 1995
und Ergänzungsband CARIGIET/
KOCH, Zürich 2000) und andern Publikationen einen Namen
gemacht hat und als langjähriger Vorsteher des Amtes
für Zusatzleistungen zur AHV/IV in Zürich reiche
Erfahrungen an vorderster Front sammeln konnte, wäre
für eine solche Aufgabe prädestiniert, was auch
der ganzen Arbeit die ihr gebührende Glaubwürdigkeit
und Überzeugungskraft verleiht.
Die Kernaussage, aus der auch die Haltung des Autors deutlich
hervorgeht, habe ich auf S. 130 gefunden und hat folgenden
Inhalt: „... Die wirkliche Bedürftigkeit lässt
sich nicht – wie es oft dargestellt wird – nur
anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
bemessen. Eine lediglich wirtschaftliche Definition der Armut
genügt nicht. Eine derartige sozialtechnische Haltung
vergisst die Armutsbetroffenheit. Wer in den armen Menschen
nur Fälle sieht, die mit Gesetzen, Verordnungen, Reglementen
usw. erledigt werden, wird nicht zu nachhaltigen Lösungsstrategien
finden.“ Solche zu suchen, hat sich der Autor zur Aufgabe
gemacht und hofft, durch vermehrte gesellschaftliche Solidarität
den Weg zur Verwirklichung erweiterter sozialer Sicherheit
in unserem Land zu finden. Diese soll auf den Prinzipien der
Gleichheit, sozialer Gerechtigkeit und Gemeinwohlgerechtigkeit,
welche „... niemanden ausschliesst, sondern allen in
sozialer und materieller Hinsicht Platz bietet“, basieren.
Weshalb es eines neuen Lösungsansatzes bedarf, erläutert
CARIGIET im ersten der drei Teile seiner Abhandlung. Mit statistischen
Angaben über den Stand der sozialen Sicherheit von heute
untermauert geht er dort den Ursachen der immer mehr zunehmenden
sozialen Verunsicherung nach. Hervorgehoben wird dabei die
demographische Entwicklung, aber noch viel mehr die stetige
Auflösung fester Grössen wie Vollbeschäftigung
und stabiler Arbeitsplatz sowie Ehe und Familie. Beide stellen
unserer bestehenden Sozialordnung innewohnende Werte dar,
auf welchen beitrags- und leistungsmässig weitgehend
aufgebaut wird.
Der zweite Teil der Arbeit beleuchtet im Hinblick auf die
sich gesellschaftlich vollziehenden Veränderungen die
bestehenden Kerninhalte, Grundwerte und Prinzipien der sozialen
Sicherheit wie Existenzsicherung, Chancengleichheit, Generationenvertrag
und den verfassungsmässig postulierten Wohlfahrtsgedanken
als Staatsziel. Als Mittel zur Erreichung der Ziele eingesetzt
werden die Sozialversicherungen und die subsidiär und
komplementär wirkende Sozialhilfe. Dazwischen angesiedelt
werden können so genannte final ausgerichtete soziale
Entschädigungssysteme. Dabei handelt es sich um auf dem
Versorgungsprinzip, d.h. ausschliesslich aus öffentlichen
Mitteln, aufgebaute Sozialversicherungen (z.B. die Ergänzungsleistungen
zur AHV/IV oder auch die Militärversicherung), die bei
bestimmten sozialen Risiken zum Einsatz kämen. Dieses
als Ergänzung zu den bestehenden Sozialversicherungen
gedachte System will insbesondere die Lücken schliessen,
die durch strukturell bedingte Unmöglichkeit eines eigenverantwortlichen
Vorsorgeaufbaus wie z.B. langdauernde Arbeitslosigkeit oder
Elternschaft entstehen.
So ist denn der letzte Teil den Perspektiven und der Weiterentwicklung
der sozialen Sicherheit gewidmet. Erklärtes Ziel ist
in erster Linie ein Wegkommen von den beitrags- bzw. einkommensorientierten
Systemen hin zu final ausgerichteten und existenzsichernden,
welche der versicherten Person grösstmögliche Freiheit
in der Lebensgestaltung lassen. Vehement setzt sich daher
der Autor auch für die sozialversicherungsrechtlich abgefederte
Flexibilisierung des Altersrücktritts und für die
Einführung einer Assistenzentschädigung für
Behinderte ein. Die gesellschaftliche Solidarität hat
sich dabei nicht nur in der Verwirklichung grösstmöglicher
Chancengleichheit für alle und einer Integration aller
Bevölkerungskreise ins System der sozialen Sicherheit
zu zeigen, sondern auch in der Finanzierung der Leistungen
durch die Mehrwertsteuer. Postuliert wird daher nach dem Modell
der bedarfsorientierten Ergänzungsleistungen (EL) ein
bundesrechtliches Entschädigungssystem, das nicht nur
der erwerbsorientierten, sondern auch der sozialorientierten
Arbeit zu einer sozialen Sicherheit bzw. Existenzsicherung
auf der Basis eines Rechtsanspruchs verhilft, um damit die
stigmatisierende Sozialhilfe und die kantonale Rechtszersplitterung
in den Hintergrund drängen zu können. Zur Illustration
hat CARIGIET sogar einen Gesetzesentwurf mit Erläuterungen
zu einem Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen
für Eltern (EEG) ausgearbeitet.
Dass der Boden für soziale Neuerungen heutzutage steinig
ist, kann einem Praktiker wie ERWIN CARIGIET auch nicht entgangen
sein. Gerade der trotz aller Realitätsbezogenheit aufgebrachte
Mut, Ideale und Visionen in die Welt zu setzen, macht dieses
Buch als Beitrag für eine bessere Zukunft so wertvoll.
Dass stetig eine intensive literarische Auseinandersetzung
mit dem Problem der sozialen Sicherheit stattgefunden hat
und stattfindet, beweisen die zahlreichen beigezogenen und
verarbeiteten Literaturstellen und Zitate. Das grosse Verdienst
CARIGIET ist, daraus auch ein Modell geformt zu haben, das
pragmatisch den politischen Widerstand berücksichtigend
die Lösung nicht in einem Umbau des Gebäudes der
sozialen Sicherheit sucht, sondern in einem Anbau ans Bestehende.
Dabei wird auf bereits bekannte und bewährte Einrichtungen
wie die EL, kantonale Arbeitslosenhilfen, kantonale Mutterschaftsbeiträge
und ähnliche kantonale Entschädigungssysteme zurückgegriffen.
Es bleibt zu wünschen, dass mit diesem Buch, das sich
übrigens sehr leicht liest, die Diskussion um die Unsicherheit
unserer sozialen Sicherheit in Bewegung gebracht wird in der
bangen Hoffnung, dass sich die politisch interessierten Kreise
des enormen inneren Wertes der sozialen Sicherheit bewusst
werden.
PD Dr. Gabriela Riemer-Kafka, Zürich
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Schweizerisches Zentralblatt für
Staats- und Verwaltungsrecht
103. Jahrgang Nr. 7 vom Juli 2002, S 388-390
Erwin Carigiet, Dr. iur.: Gesellschaftliche Solidarität
– Prinzipien, Perspektiven und Weiterentwicklung der
sozialen Sicherheit. XLIV + 286 Seiten, Preis Fr. 97.–/€
64.–. Helbing & Lichtenhahn, Basel/Genf/München
2001.
Die schleichende Ökonomisierung unserer Gesellschaft
seit der Rezession der Neunzigerjahre hat dazu geführt,
dass fundamentale rechtsstaatliche und sozialstaatliche Errungenschaften
vermehrt in Frage gestellt werden, ohne dass man sich dessen
stets bewusst ist. Das herausragende sozialstaatliche Werk
des 20. Jahrhunderts – das System der Sozialversicherungen
mit seinen Hauptpfeilern AHV und IV – wurde geschaffen,
um die Armenfürsorge des 19. Jahrhunderts zu überwinden.
Gleichwohl gibt es heute Bestrebungen, das Rad in Richtung
Fürsorgestaat zurückzudrehen, weil der Sozialstaat
angeblich nicht mehr bezahlbar sei. In diesem Umfeld ruft
Erwin Carigiet zur rechten Zeit nach gesellschaftlicher Solidarität.
In seiner Einleitung (S. 1 ff.) präsentiert der Autor
Zahlen und Fakten, die aufhorchen lassen: Trotz des Ausbaus
der sozialen Sicherheit seien Armut und Not in der Schweiz
wie auch in den übrigen Industriestaaten nicht verschwunden;
im Gegenteil. Die Sozialhilfeausgaben hätten sich im
Lauf der Neunzigerjahre verdoppelt, und die Armutsquote betrage
heute in der Schweiz fünf bis zehn Prozent der Bevölkerung.
Das Fazit, welches der Verfasser bereits im Vorwort festhält:
«Immer mehr Menschen leben trotz der theoretisch gut
ausgebauten sozialen Sicherheit ständig in prekären,
d.h. unsicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.»
Das System der Sozialversicherungen knüpfe stark an traditionelle
Haushalts- und Familienstrukturen sowie an eine konstante
Erwerbstätigkeit an. Für einen wachsenden Teil der
Bevölkerung biete dieses System angesichts der sozialen
und demographischen Veränderungen – mit welchen
eine Abnahme der beruflichen und familiären Stabilität
einhergehe – keine genügende soziale Absicherung
mehr. Als Stichworte seien erwähnt: die wachsende Zahl
Alleinstehender, Alleinerziehender und Betagter, die Zunahme
der Teilzeitarbeit, die Umwälzungen in der Arbeitswelt
im Zusammenhang mit den neuen Informationstechnologien sowie
die Phänomene Langzeitarbeitslosigkeit und «Working
poor».
Aus diesem Befund entwickelt Carigiet im zweiten Teil über
Prinzipien und Wirkungsweisen der sozialen Sicherheit (S.
39 ff.) die eigentliche Kernaussage seines Werkes: Dort, wo
die Vorsorgefähigkeit einer Person nicht aus individuellen,
sondern aus strukturellen Gründen eingeschränkt
ist bzw. gänzlich fehlt – wo also die Gesellschaft
als Ganze für das soziale Risiko des Einzelnen verantwortlich
ist oder diesem zumindest keine Verantwortung aufgebürdet
werden kann–, seien die Mängel und Lücken
in der sozialen Sicherheit nicht durch die Sozialhilfe, sondern
durch neue soziale Entschädigungssysteme nach dem Vorbild
der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV zu schliessen. Die
Sozialhilfe als letztes, subsidiäres Glied der sozialen
Absicherung habe seit Ende der Achtzigerjahre zunehmend neue
Aufgaben übernehmen müssen, obwohl sie zur Lösung
breitgefächerter, struktureller Probleme nicht geeignet
sei. «Bedarfssysteme der Sozialhilfe (...) bergen in
sich grundsätzliche Gefahren der moralisierenden Einflussnahme
und scheitern trotz ihrer grundsätzlich universellen
Wirkung daran, dass die Rechte der Betroffenen zu wenig eindeutig
und unmissverständlich festgelegt sind» (S. 113).
Der Zugang zur Sozialhilfe werde namentlich durch den weit
verbreiteten Eindruck erschwert, dass Sozialhilfe kein Recht
darstelle. Demgegenüber zeichneten sich soziale Entschädigungssysteme
– gleich wie die Sozialversicherungen – durch
typisierte Leistungen und einen klaren, verhältnismässig
einfach durchsetzbaren Rechtsanspruch aus; anders als die
Sozialversicherungen werden sie jedoch nicht aus Beiträgen
der potenziell Begünstigten, sondern allein aus Steuermitteln
finanziert. Dies sei Ausdruck kollektiver Verantwortung zur
Bewältigung kollektiver Probleme. Die alleinerziehende
Mutter also, die wegen der Wahrnehmung ihrer Betreuungspflichten
nur beschränkt in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit
nachzugehen, soll nicht auf den stigmatisierenden Gang zur
Fürsorge angewiesen sein, sondern erhobenen Hauptes ihren
Rechtsanspruch geltend machen können.
Ausgehend von der Tatsache, dass in der Schweiz gut die Hälfte
der armen Bevölkerung aus Familien mit Kindern besteht,
führt dies im dritten Teil über Perspektiven und
Weiterentwicklung der sozialen Sicherheit (S. 129 ff.) zur
Forderung nach Ergänzungsleistungen für Eltern,
welche zusammen mit einem bundesrechtlichen Familienzulagensystem
– als dessen gezielte, selektive Ergänzung –
eine Art Mindesteinkommen garantieren sollen. Carigiet bezeichnet
die Ergänzungsleistungen für Eltern als Musterbeispiel
eines sozialen Entschädigungssystems: «Ihr Zweck
und höherer Sinn liegt im Interesse des Staates. Sie
sollen zu einer aktiven Förderung und Stützung der
Kinder und Jugendlichen – als Garanten für den
Fortbestand der Gesellschaft in der Zukunft – beitragen»
(S. 203). Im Anhang seines Werks legt der Verfasser gleich
einen ausformulierten und kommentierten Entwurf eines Bundesgesetzes
über Ergänzungsleistungen für Eltern vor.
Darüber hinaus präsentiert der Autor in seinem dritten
Teil eine Fülle weiterer Gedanken, Anregungen und Postulate,
die hier nur angetönt werden können: die Forderung
nach einem vorgezogenen bzw. aufgeschobenen Berentungszeitpunkt
zwischen dem 60. und 70. Altersjahr; die Ausweitung der Betreuungsgutschriften
auf gemeinnützige Arbeit; die Verankerung der Ergänzungsleistungen
zur AHV/IV in der Verfassung (statt wie bisher in den Übergangsbestimmungen)
und damit die Anerkennung der EL als dauerhaft notwendiger
Teil der sozialen Sicherheit; die Schaffung eines ganzheitlichen
Behindertenrechts mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen
in die Normalität des gesellschaftlichen Lebens zu integrieren;
die Ausrichtung einer Assistenzentschädigung als Massnahme
im Sinne von Art. 8 Abs. 4 BV, um behinderten Menschen ein
selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen; die Einführung
von Ergänzungsleistungen zur Arbeitslosenversicherung;
die gezielte staatliche Unterstützung und Förderung
der gemeinnützigen Arbeit in all ihren Erscheinungsformen;
und schliesslich: die verstärkte Einbindung der Mehrwertsteuer
in die Finanzierung der sozialen Sicherheit. Das Werk schliesst
mit einem Bekenntnis zur Sozialpolitik als eigenständiger,
interdisziplinärer und namentlich aus der Ökonomie
herausgelöster Wissenschaft.
Carigiets Buch ist – obwohl von der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Zürich als Dissertation
abgenommen – nicht etwa ein Erstlingswerk, sondern eine
ausgereifte Arbeit, die von der profunden Vertrautheit des
Autors mit der Materie und seinem hohen, ja geradezu leidenschaftlichen
sozialen Engagement zeugt. Es handelt sich um ein rechtspolitisch
ausgerichtetes, dogmatisch allerdings klar abgestütztes
Werk, welches die grundlegenden Probleme des heutigen Sozialstaates
aufgreift. Carigiet hält uns – ohne je doktrinär
oder fundamentalistisch zu werden - schonungslos Mechanismen
sozialer Ungerechtigkeit vor Augen, an die wir uns so bequem
gewöhnt haben. Seine Standpunkte sind stets wohl begründet
und widerspiegeln seine gefestigte Haltung in Bezug auf die
behandelten Fragen. Dadurch bleibt die Arbeit trotz ihres
Facettenreichtums kohärent; sie entwickelt sich sozusagen
entlang eines starken roten Fadens.
Das anregend zu lesende Buch enthält nicht nur inhaltlich,
sondern auch stilistisch zahlreiche pointierte Aussagen, von
denen hier abschliessend einige wiedergegeben seien: «Die
Frage der Kosten der sozialen Sicherheit hat ihr Pendant in
der Frage nach den Kosten der sozialen Unsicherheit»
(S. 27). «Eine Gesellschaft wird zu Recht daran gemessen,
wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht»
(S. 166). «Der demokratische Willensbildungs- und Entscheidungsprozess
garantiert nicht eo ipso eine gebührende Berücksichtigung
sozialer Aspekte und Bedürfnisse» (S. 224). «Die
unkritische Übernahme ökonomischer Argumente, welche
unter dem Deckmantel einer exakten Wissenschaft daherkommen,
ist zu einem wesentlichen Element der aktuellen Tagespolitik
geworden» (S. 227). Es ist zu hoffen, dass die Denkanstösse
von Carigiet möglichst breit und möglichst tief
in die aktuelle Tagespolitik einfliessen.
PD Dr. iur. Alain Griffel, Oberdürnten
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